Voraussetzungen und Fristen
Förderempfänger: Gefördert werden Kultur schaffende Einrichtungen, Vereine, Schule und sonstige Gruppen, die nicht kommerziell handeln und ihren Sitz in Gummersbach haben. Geförderte Inhalte: Gefördert werden Kulturprojekte, deren Umsetzung aus eigener Kraft des Veranstalters finanziell nicht realisierbar sind und deren Inhalte die Kulturlandschaft Gummersbachs bereichern. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Kuratorium entscheidet über die Antrag und legt die jeweiligen Förderbeträge fest. Fristen: Es gibt keinen Stichtag. Allerdings beschließt das Kuratorium in der Regel im (Dezember) über die bis dahin vorliegenden Anträge für das Folgejahr bis zur Höhe der zu diesem Zeitpunkt erwarteten Einnahmen. Antragstellung: Grundsätzlich kann der Antrag formlos erfolgen, schriftlich oder per E-Mail. Damit Sie nichts vergessen, was für die Bewilligung und die Auszahlung erforderlich ist, finden Sie hier ein Formblatt zur optionalen Verwendung. Nach Abschluss eines geförderten Projektes sendet der Förderempfänger einen kurzen Bericht an den Verein sowie ein Foto zu Veröffentlichung auf der Homepage des Fördervereins. Förderantrag |
Aktuelles
Die große Gummersbach-Doku Donnerstag, 4. Juli 2024, 19 Uhr, Halle 32. Eintritt frei. |
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